Lieferzeiten

Information über die maximale Lieferzeit gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB

Das seit dem 13. Juni 2014 geltende neue Recht verpflichtet den Unternehmer in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB zur Angabe eines Termins, bis zu dem er die Ware liefern oder die Dienstleistung erbringen muss. Um der gesetzlichen Anforderung genüge zu tun, können Sie hier unsere Angaben zur maximalen Lieferzeit nachlesen. Diese Angaben bedeuten jedoch auf keinen Fall, dass die von Ihnen bestellte Ware auch tatsächlich so lange braucht, bis sie bei Ihnen eintrifft, wir liefern selbstredend immer so schnell wie möglich.

Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt wie in der Produktbeschreibung ausgewiesen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Nachnahme am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Bei Lieferungen ins Ausland verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Nähere Angaben zur maximalen Lieferzeit innerhalb Europas entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

 

 Land Maximale zusätzliche Lieferzeit
 Belgien 5 Werktage
 Dänemark 5 Werktage
 Deutschland wie in der Produktbeschreibung angegeben
 Estland 7 Werktage
 Finnland 5 Werktage
 Großbritanien 7 Werktage
 Irland 7 Werktage
 Italien 5 Werktage
 Lettland 5 Werktage
 Liechtenstein 3 Werktage
 Litauen 5 Werktage
 Luxemburg 3 Werktage
 Monaco 5 Werktage
 Niederlande 3 Werktage
 Österreich 3 Werktage
 Polen 5 Werktage
 Portugal 7 Werktage
 Schweden 5 Werktage
 Schweiz 3 Werktage
 Slowakei 5 Werktage
 Slowenien 5 Werktage
 Spanien 7 Werktage
 Tschechien 7 Werktage
 Ungarn 7 Werktage