Lieferzeiten

Information über die maximale Lieferzeit gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB

Das seit dem 13. Juni 2014 geltende neue Recht verpflichtet den Unternehmer in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB zur Angabe eines Termins, bis zu dem er die Ware liefern oder die Dienstleistung erbringen muss. Um der gesetzlichen Anforderung genüge zu tun, können Sie hier unsere Angaben zur maximalen Lieferzeit nachlesen. Diese Angaben bedeuten jedoch auf keinen Fall, dass die von Ihnen bestellte Ware auch tatsächlich so lange braucht, bis sie bei Ihnen eintrifft, wir liefern selbstredend immer so schnell wie möglich.

Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt wie in der Produktbeschreibung ausgewiesen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Nachnahme am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Bei Lieferungen ins Ausland verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Nähere Angaben zur maximalen Lieferzeit innerhalb Europas entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

 

 LandMaximale zusätzliche Lieferzeit
 Belgien5 Werktage
 Dänemark5 Werktage
 Deutschlandwie in der Produktbeschreibung angegeben
 Estland7 Werktage
 Finnland5 Werktage
 Großbritanien7 Werktage
 Irland7 Werktage
 Italien5 Werktage
 Lettland5 Werktage
 Liechtenstein3 Werktage
 Litauen5 Werktage
 Luxemburg3 Werktage
 Monaco5 Werktage
 Niederlande3 Werktage
 Österreich3 Werktage
 Polen5 Werktage
 Portugal7 Werktage
 Schweden5 Werktage
 Schweiz3 Werktage
 Slowakei5 Werktage
 Slowenien5 Werktage
 Spanien7 Werktage
 Tschechien7 Werktage
 Ungarn7 Werktage